Technische und organisatorische Maßnahmen
Maßnahmen sind für uns immer auch Möglichkeiten
Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind die unter anderem in § 9 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegten Maßnahmen, um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen. (Quelle WIKIPEDIA)
Durch diese Maßnahmen, die Sie umsetzen müssen, ergeben sich auch viele Möglichkeiten. Wir möchten Ihnen zeigen, was diese Maßnahmen genau sind und wollen hier auch ein paar Fragen beantworten.
Was bedeutet das für Ihr Medienhaus? Wer ist dafür verantwortlich und wer muss diese Maßnahmen umsetzen?