TOM – Technische und organisatorische Maßnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen sind für uns immer auch Möglichkeiten

Technische und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind die unter anderem in § 9 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegten Maßnahmen, um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen. (Quelle WIKIPEDIA)

Durch diese Maßnahmen, die Sie umsetzen müssen, ergeben sich auch viele Möglichkeiten. Wir möchten Ihnen zeigen, was diese Maßnahmen genau sind und wollen hier auch ein paar Fragen beantworten.

Was bedeutet das für Ihr Medienhaus? Wer ist dafür verantwortlich und wer muss diese Maßnahmen umsetzen?

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Einzelnen laut Anlage zu § 9 BDSG in definierter Reihenfolge

TOM Ziel Beispiele für eine TOM
Zutrittskontrolle Verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben. Alarmanlage
Pförtner
Zugangskontrolle Verhindern, dass Unbefugte Datenverarbeitungsanlagen nutzen können. Passwortverfahren
Verschlüsselung
Zugriffskontrolle Gewährleisten, dass nur Berechtigte auf Daten zugreifen können und diese nicht unbefugt gelesen, verändert, kopiert oder entfernt werden können. Berechtigungskonzepte
Protokollierung
Weitergabekontrolle Gewährleisten, dass Daten bei der elektronischen Übertragung/Transport nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Verschlüsselung
VPN
Eingabekontrolle Gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und wer Daten verändert oder entfernt hat. Protokollierung
Protokollauswertungssysteme
Auftragskontrolle Gewährleisten, dass Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Vertragsgestaltung bei ADV
Kontrollen
Verfügbarkeitskontrolle Gewährleisten, dass Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Datensicherung/Backup
Firewall/Virenschutz
Trennungsgebot Gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden Mandanten
Trennung der Systeme

Unser Know-How

Unsere Mitarbeiter sind langjährige und erfahrene Anwender des VM Verlagsmanager® von knk/muellerPrange und kennen sich sehr gut mit den Anforderungen von TOMs aus.

Im Rahmen z.B. unserer Workshops erarbeiten wir mit Ihnen zusammen alle Maßnahmen, die im Zuge von § 9 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind, um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen.

Im Fokus steht für uns immer die Kosteneffizienz und die Zufriedenheit von Ihnen und Ihren Kunden.

Ihr Vorteil

Die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen werden auch mit der EU-DSGVO abgestimmt.

Wir helfen Ihnen, diese Möglichkeiten zu identifizieren und die Maßnahmen umzusetzen.

Ferner unterstützen wir Sie bei der notwendigen Dokumentation.

Kontaktieren Sie uns noch heute:
Wir finden noch einen gemeinsamen Termin vor dem Ende der Übergangsfrist der EU-DSGVO.

Ich möchte mehr über TOMs im VM VerlagsManager® wissen.