Mehrwertsteuer-Senkung

Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes ist die Mehrwertsteuer in Deutschland für das 2. Halbjahr 2020 temporär gesenkt – der volle Satz von 19% auf 16% und der reduzierte von 7% auf 5%.

Maßgeblich für die richtige Wahl des Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Bei Print-Anzeigen oder im Einzelvertrieb ist dieser Zeitpunkt wohldefiniert.

Komplizierter wird es hingegen bei zeitraum-bezogenen Geschäftsvorfällen.

Dies sind Print-Kombinationen oder digitale Werbeformen im Anzeigenbereich bzw. Abonnements im Vertrieb.

Hier empfehlen wir dringend, die Kampagnen oder die Berechnungszeiträume zu trennen.

Lesen Sie weiter unten die Details und sprechen oder schreiben Sie uns gerne an.