EU-DSGVO Informationspflicht – Tipp „Adressherkunft“

Die DSGVO verpflichtet den Verarbeiter von Daten unter anderem dazu, den Betroffenen darüber aufzuklären, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und ob diese Quelle gegebenenfalls öffentlich zugänglich ist, wenn die personenbezogenen Daten nicht direkt bei dem Betroffenen erhoben wurden.

Die Quelle, aus der die Adresse stammt, können Sie im VM-Feld Adressherkunft hinterlegen, welches sowohl bei Personen, als auch bei Kunden, Werbeagenturen und Firmen zur Verfügung steht.

Die verschiedenen Adressherkünfte können direkt aus der Auswahlliste heraus oder in den Namenstabellen bearbeitet und ergänzt werden. Diese finden Sie unter VM-A Stamm -> Sonstiges -> Namenstabellen Auswahl Tabellenart Adressherkunft.

TOM Zugangskontrolle – Tipp „Benutzerkennung mit Passwortregeln“

Die TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) im Sinne der EU-DSGVO verlangen unter anderem, dass nur Berechtigte auf Daten zugreifen können.

Ein Baustein hierzu können sichere Passwörter sein, mit denen sich die Anwender am System authentifizieren müssen.

Die am häufigsten verwendeten Passwörter dürften wohl Freund, Freundin, Hund, Katze, Pferd oder der eigene Name sein. Der Vorteil für die Anwender besteht darin, dass man sich das zwar leicht merken kann, aber sicher ist das ganz und gar nicht.

VM-Administratoren haben die Möglichkeit, derartige Sicherheitslücken zu schließen, indem sie bestimmte Regeln für den Aufbau der VM-Passworte hinterlegen. So können Sie die Mindestlänge der Passwörter definieren, die Verwendung von Sonderzeichen vorgeben und die Verwendung des Anwendernamens ausschließen. Die Begrenzung der Gültigkeit kann ebenso vorgegeben werden wie die Überprüfung der Passwörter beim Anmelden.

Diese Passwortregeln finden Sie in den Bereichen „VM-A Stamm“ oder „VM-L Stamm“ -> Menü „Sonstiges“ -> Datei „Zugriffsberechtigungen“ -> Menü „Funktionen“ -> Menüpunkt „Anmeldung + Passwort-Regeln“ -> Reiter „Passwortregeln“