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VM-A Dispo – Tipp „Zuschläge automatisch“

Nach Aktivierung der Spezialeinstellung #372 „Autozuschlagsfunktionalität aktivieren“ und Erfassung von entsprechend gekennzeichneten Zuschlägen in der Preisliste können bei der Auftragserfassung für jede Buchung automatisch Zuschläge generiert werden.

In den Preislisten steht die Spalte Autozu. Art zur Verfügung. Hier können die Typen Chiffre, Internet und Rahmen zugeordnet werden.

Bei der Auftragserfassung wird die Generierung der automatischen Zuschläge über die gleichlautenden Checkboxen in der Erfassungsmaske gesteuert. Die Auto-Zuschläge werden bei Einzelbuchungen, Sammelbuchungen und beim Zwischensichern nach Objektwechsel innerhalb einer Print-Kombination unterstützt.

Hinweis: Je Autozuschlagsart wird nur ein Eintrag pro Preisliste für die automatische Zuschlagsgenerierung unterstützt.

VM-A Dispo – Tipp „Zuschläge nicht sonderrabattfähig“

Immer wieder wurde es von Anwendern gewünscht und nun ist es endlich da!

Bisher ließ sich für Zuschläge vom Typ „ZU“ zwar in der Preisliste bzw. im Preislistenposten steuern, ob die Positionen abschlussrabattfähig sind oder nicht. Sie waren jedoch immer sonderrabattfähig.

Ab VM2015SP1 kann je Zuschlagsposition nun auch bereits in der Preisliste vorbelegt werden, ob ein Zuschlag sonderrabattfähig sein soll oder nicht. Im Auftrag lässt sich das Flag für den Sonderrabatt selbstverständlich nachträglich noch editieren. Diese Möglichkeit bestand bislang nur für Zuschläge vom Typ „B“ oder „G“.

VM-A Dispo – Tipp „Sockelbetrag bei Zuschlägen“

Zuschläge auf Insertionskosten konnten früher nur als Fixbetrag oder als Prozentwert in der Preisliste hinterlegt und gebucht werden. Mindestbeträge (z. B. Platzierungsvorschrift 10% auf den Grundpreis, bzw. mindestens jedoch 800,00 EUR) mussten manuell korrigiert werden. Bei aktivierter Spezialeinstellung 352 „Sockelbetrag bei Zuschlägen beachten“ können sowohl Mindestbetrag als auch Prozentwert hinterlegt werden. VM errechnet dann bei der Auftragserfassung selbständig je Zuschlagsposition, ob der Sockelbetrag oder der höhere prozentuale Zuschlag zum Tragen kommt.