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VM-A Disposition – Tipp „Nettobestätigungen OHNE Mehrwertsteuer“

In Auftragsbestätigungen können unter Umständen Ausgaben aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Gültigkeitszeiträumen enthalten sein. Bei aktivierter Spezialeinstellung #149 oder #195 richtet sich die Mehrwertsteuer-Angabe auf der Bestätigung nach der Buchung mit dem frühesten Ausgabedatum – auch dann, wenn Sie z. B. für eine Teilbestätigung nur eine bestimmte Position auswählen.

Aus diesem Grund empfehlen wir – zumindest vorübergehend – die Angabe eines konkreten Mehrwertsteuer-Satzes oder -Betrages zu unterdrücken. Erstellen Sie stattdessen Netto-Bestätigungen. Dies erreichen Sie, indem Sie die Spezialeinstellungen #149 [Mehrwertsteuer-Betrag auf Bestätigung angeben] und #195 [MwSt.-Prozent angeben (wenn kein MwSt.-Betrag)] DEAKTIVEREN.

Darüber hinaus empfehlen wir, den Schlusstext mit einem Passus à la „Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer“ oder ähnlich zu beginnen.

VM-A Disposition – Tipp „Mehrwertsteuer-Splitt Abschlussabrechnungen“

Die Mehrwertsteuersätze für Abschlussabrechnungen richten sich nach den ihnen zugrunde liegenden Rechnungen. Das bedeutet, dass Abschluss-Gutschriften und -Nachbelastungen ggf. gesplittet werden müssen, wenn der Abschluss Rechnungen aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Gültigkeitszeiträumen enthält.

Bitte beachten Sie, dass die Spezialeinstellung #298 (Aktuelle MwSt. bei Abschlussabrechnungen einsetzen) DEAKTIVIERT sein muss, damit VM je Mehrwertsteuersatz eine Abschlussrechnung erzeugt.

Wäre die Spezialeinstellung #298 eingeschaltet, würde die Abschlussrechnung nicht gesplittet und VM erzeugte nur eine Abschlussrechnung mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz.

VM-A / VM-L Administration – Tipp „Mehrwertsteuer-Senkung“

Zwischen dem 01.07.2020 und der 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland temporär gesenkt. Inzwischen wurde auch in Österreich eine temporäre Senkung des reduzierten Steuersatzes auf Medienprodukte beschlossen.

Die Mehrwertsteuersätze sind im VM in einer eigenen Tabelle angelegt, die Sie auf diesem Weg finden: VM-A „Stamm“ oder VM-L „Stamm“ -> Menü „Nummern“ -> Menüpunkt „MwSt.-Sätze“

Hier sind die bisher ohne Ablaufdatum eingegebenen Steuersätze mit dem Enddatum 30.06.20 zu versehen. Danach gilt es, für das zweite Halbjahr 2020 die abgesenkten Mehrwertsteuersätze einzutragen. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 gelten dann wieder die „alten“ Steuersätze.

Darüber hinaus wären auch folgende Aspekte im Verlagsmanager zu berücksichtigen:

  • Steuerschlüssel: Manche Finanzbuchhaltungssysteme bedürfen eines Steuerschlüssels bzw. Steuerkennzeichens für die korrekte Zuordnung der jeweiligen Mehrwertsteuersätze. Thematisieren Sie das mit Ihren Ansprechpartnern in der Buchhaltung.
  • Preislisten: Klären Sie intern, ob bzw. wie die Mehrwertsteuer-Senkung vorhandene Bruttopreise betrifft, denn diese werden gerne im B2C-Geschäft des Vertriebsbereichs oder im Kleinanzeigenbereich eines Medienhauses eingesetzt.
  • Geschäftsvorfälle: Es könnte bei zeitraumbezogenen Geschäftsvorfällen sinnvoll sein, die Kampagnen, Berechnungszeiträume oder Aufträge nach den jeweiligen MwSt.-Perioden aufzuteilen.
  • FiBu-Schnittstelle: Eventuell sind Anpassungen an einer Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung (XML-SFE, 4D-Reports, SuperReports) notwendig.
  • Formulare: Gegebenenfalls sind Auftrags- und Rechnungsformulare im Hinblick auf die Steuersenkung zu überarbeiten.
  • Reporting: Kommen in individuell angefertigten oder vorbereiteten Berichten Steuersätze vor, gilt es zu überprüfen, ob der Steuersatz fest eingetragen wurde oder sich aus dem zeitlichen Kontext ergibt. Evtl. sind auch hier Anpassungen vorzunehmen.

Benötigen Sie zur Modellierung und Prüfung der notwendigen Änderungen ein Testsystem, so hilft WitteConsult Ihnen gerne bei der Erstellung einer entsprechenden Umgebung.